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Was gibt es Neues bei den Steuern für Vermieter?

Haus und Justitia - © Alexander Limbach - stock.adobe.com

Auch das Jahr 2023 bringt einige steuerliche Änderungen für Vermieter und Verpächter. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte gesetzliche Neuerungen (Stand April 2023):

Einkommensteuer

Ab Juli 2023 wird die dritte Stufe des Einkommensteuertarifes von 42 % auf 40 % gesenkt. Vereinfachend wird ein Mischsatz von 41 % für das ganze Jahr 2023 angewandt. Für die zweite Stufe beträgt der Steuersatz in 2023 30 %. Auch die Grenzbeträge der Progressionsstufen des Tarifs – mit Ausnahme der 55-%-Stufe – sowie bestimmte Absetzbeträge wurden angehoben („Abschaffung der kalten Progression“). Die Werte für 2023 wurden im Gesetz fixiert, ab 2024 erfolgt die automatische Anpassung.

Tarifstufen 2023 in € Steuersatz
Bis 11.693 0 %
Über 11.639 – 19.134 20 %
Über 19.134 – 32.075 30 %
Über 32.075 – 62.080 41 %
Über 62.080 – 93.120 48 %
Über 93.120 – 1 Mio. 50 %
Über 1 Mio. 55 %

Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von € 800,00 auf € 1.000,00 angehoben.

Steigende Zinsen bei Finanz

Aufgrund der Zinssatzerhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat auch die Finanz in mehreren Schritten ihre Zinsen erhöht. So gelten mit Wirksamkeit ab 22.3.2023 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 4,88 % (Stand Mitte April 2023).

Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag

Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst (siehe dazu gesonderten Artikel).

Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz

Für bestimmte Plattformbetreiber hat der Gesetzgeber ab 2023 eine Registrierung- und Meldeverpflichtung eingeführt.

Die Plattformbetreiber müssen personenbezogene Daten und bestimmte Tätigkeiten von Anbietern an die Finanz melden. Dies kann unter anderem auch die Vermietung und Verpachtung von Immobilien betreffen.

Stand: 26. April 2023

Bild: Alexander Limbach - stock.adobe.com

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